
Version 27 12 25 mit Erweiterungen + Korrekturen
Geltende Vorschriften der Eisenbahn
Im Gegensatz zum Ordner 19 “Altpapier” sind hier gesammelte Vorschriften der Eisenbahn von einer Stelle aus aufrufbar, die aktuell gelten oder weitgehend noch in Gebrauch sind. Allen voran wurde dabei an die neue Regelung zum § 32 der EBO “Untersuchungsfristen von Eisenbahnfahrzeugen” gedacht, nach der es NICHT mehr zwingend erforderlich ist, ein Fahrzeug nach 8 Jahren endgültig abzustellen. Im Laufe der Zeit werden noch weitere Vorschriften und/oder Links hinzukommen.
Auch dieser Link gehört hierhin: WIKIPEDIA Instandhaltungsstufen der Bahn
und die Liste der Baureihen im deutschen Fahrzeugeinstellungsregister





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Wer sich für “Gemeines Signalbuch” interessiert, möge im Netz nach diesen Stichworten suchen, die hier ausprobierten Links führten alle nach einer gewissen Zeit ins Leere
Ich würde auf jeden Fall empfehlen, unter “gemeines Signalbuch” zu recherchieren, denn wer es noch nicht kennt, das GEMEINE SIGNALBUCH, der wird laut lachen während des Durchblätterns . . . das ist wirklich gut und durchdacht zusammengestellt, eine kleine Aufmunterung im trüben Bahnalltag!
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Soviel bislang, Dank für Euer Interesse
