VORSCHRIFTEN

Version 18 09 25 mit Erweiterung um die Baureihenliste

Geltende Vorschriften der Eisenbahn

Im Gegensatz zum Ordner 19 “Altpapier” sollen hier Vorschriften der Eisenbahn aufrufbar sein, die noch gelten oder weitgehend noch in Gebrauch sind. Allen voran wurde dabei an die neue Regelung zum § 32 der EBO “Untersuchungsfristen von Eisenbahnfahrzeugen” gedacht, nach der es NICHT mehr zwingend erforderlich ist, ein Fahrzeug nach 8 Jahren endgültig abzustellen. Im Laufe der Zeit werden wohl noch weitere Vorschriften und/oder Links hinzukommen.

Auch dieser Link gehört hierhin: WIKIPEDIA Instandhaltungsstufen der Bahn

und die Liste der Baureihen im deutschen Fahrzeugeinstellungsregister

EDIT 19 05 24 – Beschreibung und Grundlagen zum neuen Fristenrecht mit Beispielen –
– Erklärung der Kennung, in welchem Land das Fz erstmals zugelassen wurde, “80” ist z.B. Deutschland –
– Die grundlegende Erklärung der langen Betriebsnummern > Link zu Wikipedia –
– Direktlink zu “DB-Netze” zum kompletten Regelwerk 301 “Signalbuch”, das offen im Netz existiert, Quelle: DBAG –
– Urheber unklar, jedoch vielfach im Netz aufrufbar, der Link funktioniert, aber vielleicht nicht lange –

*

Wer sich für “Gemeines Signalbuch” interessiert, möge im Netz nach diesen Stichworten suchen, die hier ausprobierten Links führten alle nach einer gewissen Zeit ins Leere . . .

*

.

Soviel bislang, es wird weitere Ergänzungen geben