
Version 18 09 25 mit Erweiterung um die Baureihenliste
Geltende Vorschriften der Eisenbahn
Im Gegensatz zum Ordner 19 “Altpapier” sollen hier Vorschriften der Eisenbahn aufrufbar sein, die noch gelten oder weitgehend noch in Gebrauch sind. Allen voran wurde dabei an die neue Regelung zum § 32 der EBO “Untersuchungsfristen von Eisenbahnfahrzeugen” gedacht, nach der es NICHT mehr zwingend erforderlich ist, ein Fahrzeug nach 8 Jahren endgültig abzustellen. Im Laufe der Zeit werden wohl noch weitere Vorschriften und/oder Links hinzukommen.
Auch dieser Link gehört hierhin: WIKIPEDIA Instandhaltungsstufen der Bahn
und die Liste der Baureihen im deutschen Fahrzeugeinstellungsregister





*
Wer sich für “Gemeines Signalbuch” interessiert, möge im Netz nach diesen Stichworten suchen, die hier ausprobierten Links führten alle nach einer gewissen Zeit ins Leere . . .
Ich stelle keinen Link mehr dazu ein, unter “gemeines Signalbuch” sind diverse Ansichtten im Netz auffindbar, die anzukliken ich dringend empfehle, denn wer es noch nicht kennt, das GEMEINE SIGNALBUCH, der wird laut lachen währen des Durchblätterns . . . das ist wirklich gut und durchdacht zusammengestellt, eine kleine Aufmunterung im trüben Bahnalltag!
*

Soviel bislang, es wird weitere Ergänzungen geben
